AGB

Übersetzungs- und Lektoratsdienstleistungen
von Mag. Veronika Neuhold

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Auftraggeberin (Kundin) und Mag. Veronika Neuhold (Übersetzerin und Lektorin) über Übersetzungs- und Lektoratsdienstleistungen.

Soweit die Kundin Unternehmerin (§ 1 UGB) ist, gelten diese AGB uneingeschränkt. Gegenüber Verbraucherinnen (KSchG, FAGG) gelten sie nur, soweit sie nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen verletzen. Zwingende Verbraucherschutzrechte gehen diesen AGB im Zweifel vor.

Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.

2. Normen und Auslegung

Für die Auslegung dieser AGB gelten – soweit einschlägig – folgende Normen in ihrer jeweils aktuellen Fassung:

  • ÖNORM EN ISO 17100 – Übersetzungsdienstleistungen
  • ÖNORM D 1201 – Übersetzungsverträge
  • Für Lektoratsdienstleistungen zusätzlich die branchenüblichen Qualitäts- und Sorgfaltsmaßstäbe

3. Mitwirkungspflichten der Kundin

Die Kundin stellt alle für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen bereit, insbesondere:

  • Stilvorgaben, Terminologie- oder Corporate-Language-Vorgaben
  • Referenzmaterial, frühere Fassungen, Glossare
  • technische Unterlagen, Hintergrundtexte, Abbildungen
  • Zugang zu benötigter Software
  • bei Lektoraten: klare Angabe der gewünschten Bearbeitungstiefe (Korrektorat, Lektorat, stilistische Optimierung, Fachlektorat)

Der Verwendungszweck des Textes (z. B. Veröffentlichung, juristische Zwecke, Marketing, Druck, interne Information) ist vor der Auftragserteilung bekannt zu geben.

Die Kundin benennt kompetente Ansprechpartnerinnen für Rückfragen.

Die inhaltliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes liegt ausschließlich in der Verantwortung der Kundin (gilt für Übersetzungen und Lektorate).

4. Angebot, Auftrag und Leistungsumfang

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst der Auftrag bei:

Übersetzungen

die Übertragung des Ausgangstextes in die Zielsprache unter Wahrung von Bedeutung, Stil, Funktion und Terminologie des Ausgangstextes sowie unter Berücksichtigung des beauftragten Verwendungszwecks.

Lektoraten

je nach Vereinbarung:

  • Korrektur von Orthografie, Grammatik, Zeichensetzung (Korrektorat)
  • zusätzliche stilistische und sprachliche Optimierung (Lektorat)
  • inhaltliche Prüfung nur, wenn ausdrücklich vereinbart (Fachlektorat)

Die Formatierung wird – soweit technisch möglich – beibehalten.

Zusatzleistungen (z. B. Terminologiearbeit, Fahnenkorrektur, CMS-Arbeiten, Layout-Anpassungen) sind gesondert zu vereinbaren.

Lieferungen erfolgen elektronisch.

Kostenvoranschläge sind verbindlich, wenn sie schriftlich und nach Einsicht in den Text erstellt wurden. Kostenüberschreitungen über 15 % werden mitgeteilt; bis zu 15 % dürfen ohne Verständigung verrechnet werden.

Die Übersetzerin/Lektorin darf qualifizierte Subunternehmerinnen beiziehen und bleibt dabei Vertragspartnerin.

5. Termine und Lieferung

Liefertermine müssen ausdrücklich vereinbart werden. Ein „Fixgeschäft“ ist als solches zu bezeichnen.

Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist die rechtzeitige Bereitstellung aller Unterlagen und Informationen.

Mit der Lieferung übermittelte Dateien und Unterlagen gehen in die Risikosphäre der Kundin über.

Beigestellte Unterlagen werden vier Wochen nach Auftragsabschluss aufbewahrt.

6. Honorar und Zahlung

Preise richten sich – sofern nichts anderes vereinbart wird – nach den jeweils geltenden Tarifen der Übersetzerin/Lektorin.

Berechnungsgrundlagen können sein:

  • Normzeilen, Wörter
  • Stunden
  • Umfang des Ausgangs- oder Zieltextes
  • Pauschalpreise

Auftragsänderungen, inhaltliche Erweiterungen oder Zusatzaufträge werden angemessen verrechnet. Express-, Wochenend- und Feiertagsarbeiten können Zuschläge enthalten.

Die Leistung ist bei der Lieferung ohne Abzug fällig. Akontozahlungen können verlangt werden.

Verzugszinsen:

  • 4 % p. a. gegenüber Verbraucherinnen
  • 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmerinnen

Bei Zahlungsverzug kann die Übersetzerin/Lektorin die Arbeit bis zur Zahlung aussetzen.

7. Höhere Gewalt

Bei Eintritt höherer Gewalt kann sowohl die Übersetzerin/Lektorin als auch die Kundin vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind angemessen zu vergüten.

8. Gewährleistung und Haftung

Mängel sind schriftlich zu rügen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Kundin hat der Übersetzerin/Lektorin eine angemessene Nachfrist zur Verbesserung einzuräumen.

Für Übersetzungen

Für Druckwerke haftet die Übersetzerin nur, wenn der Verwendungszweck vorab schriftlich bekannt gegeben wurde und Korrekturfahnen zur Freigabe vorlagen.

Für Lektorate

Die Lektorin schuldet eine sorgfältige sprachliche Bearbeitung, jedoch keine inhaltliche oder rechtliche Prüfung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

Keine Haftung besteht bei:

  • schwer lesbaren oder fehlerhaften Vorlagen
  • fehlenden Terminologievorgaben
  • nachträglichen Textänderungen durch die Kundin
  • stilistischen Geschmacksdifferenzen

Die Haftung für Schäden aus elektronischer Übermittlung ist – außer bei grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

Haftungsbeschränkung:
Gegenüber Unternehmerinnen ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag (netto) begrenzt. Gegenüber Verbraucherinnen gilt diese Beschränkung nur, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

9. Eigentum, Urheberrecht, Verwendungsrechte

Beigestellte Unterlagen bleiben Eigentum der Kundin.

Von der Übersetzerin/Lektorin erstellte Unterlagen, Translation Memories, Terminologielisten und ähnliche Materialien bleiben ihr geistiges Eigentum.

Die Kundin sichert zu, dass sie über alle Rechte zur Bearbeitung und Übersetzung des Ausgangstextes verfügt.

Die Übersetzerin/Lektorin bleibt Urheberin der Übersetzung bzw. des Lektorats. Mit vollständiger Zahlung erwirbt die Kundin die vereinbarten Werknutzungsrechte.

10. Vertraulichkeit

Die Übersetzerin/Lektorin wahrt umfassende Vertraulichkeit über alle ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen und verpflichtet auch von ihr beauftragte Personen zur Verschwiegenheit.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß DSGVO und DSG verarbeitet. Details enthält die Datenschutzerklärung unter:
https://www.veronikaneuhold.at/datenschutzerklaerung/

12. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Recht

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. schriftliches Dokument oder E-Mail).

Erfüllungsort ist der berufliche Sitz der Übersetzerin/Lektorin.

Gerichtsstand:

  • gegenüber Unternehmerinnen: ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Übersetzerin/Lektorin
  • gegenüber Verbraucherinnen: die gesetzlichen Gerichtsstände

Es gilt österreichisches materielles Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des gewöhnlichen Aufenthaltsstaates der Kundin bleiben unberührt.